Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinen Auftraggebern über die Lieferung und Verlegung von Bodenbelägen sowie über damit zusammenhängende Leistungen.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind, soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend.
Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Angebots durch den Auftraggeber oder schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung zustande.
Die im Angebot angegebenen Mengen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Maßen und Gegebenheiten.
Änderungen aufgrund eines später festgestellten tatsächlichen Aufmaßes werden entsprechend berücksichtigt und abgerechnet.
3. Untergrund und Prüfpflichten
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die zu bearbeitenden Flächen zum vereinbarten Ausführungszeitpunkt frei zugänglich sind.
Der Auftragnehmer prüft den vorhandenen Untergrund im Rahmen der für sein Gewerk üblichen Prüfpflichten.
Werden hierbei Bedenken hinsichtlich der Eignung oder Beschaffenheit des Untergrundes festgestellt, wird der Auftraggeber hierauf hingewiesen.
Notwendige zusätzliche Vorbereitungs-, Ausgleichs- oder Sanierungsarbeiten, die bei der Angebotserstellung nicht erkennbar waren, sind nicht vom ursprünglich vereinbarten Preis umfasst und werden nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet.
Verzögerungen, die insbesondere durch ungeeignete Untergründe, erhöhte Restfeuchtigkeit, Baufeuchtigkeit oder noch nicht abgeschlossene Leistungen anderer Gewerke verursacht werden, verlängern vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend.
4. Material und Farbabweichungen
Bei Bodenbelägen können produktions-, chargen- oder herstellungsbedingte geringfügige Farb-, Struktur- oder Oberflächenabweichungen auftreten.
Solche handelsüblichen und technisch nicht vermeidbaren Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
Bei Nachbestellungen kann eine vollständige Übereinstimmung mit bereits gelieferten oder verlegten Materialien nicht garantiert werden.
5. Ausführungstermine
Nach Unterzeichnung des Angebots wird ein Ausführungstermin entsprechend der aktuellen Auftragslage des Auftragnehmers vereinbart.
Ein bestimmter Ausführungstermin ist nur dann verbindlich, wenn dieser ausdrücklich zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber als verbindlich vereinbart und bestätigt wurde.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Lieferengpässe, Erkrankungen, nicht rechtzeitig fertiggestellter Vorleistungen anderer Gewerke oder sonstiger vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über wesentliche Verzögerungen informieren.
6. Preise und Zusatzleistungen
Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
Erforderliche Zusatzarbeiten werden nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber zusätzlich berechnet.
Dies gilt insbesondere für Leistungen, die bei der Angebotserstellung nicht vorhersehbar oder aufgrund der vorhandenen baulichen Gegebenheiten erst während der Ausführung erkennbar waren.
Nachträglich vom Auftraggeber gewünschte Änderungen oder zusätzliche Leistungen werden ebenfalls gesondert berechnet.
Soweit keine gesonderte Vergütung vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach dem tatsächlich erforderlichen Arbeits- und Materialaufwand auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Verrechnungssätze des Auftragnehmers.
7. Abschlagszahlungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, entsprechend dem Baufortschritt bzw. für bereits erbrachte Leistungen und bereitgestellte Materialien angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Gesondert vereinbarte Zahlungspläne bleiben hiervon unberührt.
8. Rechnungsstellung und Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit keine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
9. Abnahme
Nach Fertigstellung der vereinbarten Arbeiten ist der Auftraggeber verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Leistung abzunehmen.
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Bei der Abnahme festgestellte Mängel sollen dokumentiert und dem Auftragnehmer mitgeteilt werden.
10. Gewährleistung und Mängel
Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen berechtigten Mangel zunächst innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern.
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer hierzu Zugang zu den betroffenen Flächen und Gelegenheit zur Prüfung sowie zur Nachbesserung zu gewähren.
Keine Mängelansprüche bestehen für Schäden oder Beeinträchtigungen, die insbesondere verursacht werden durch:
unsachgemäße Nutzung,
Nichtbeachtung der Pflegeanleitung,
ungeeignete Reinigungs- oder Pflegemittel,
übermäßige Feuchtigkeits- oder Temperatureinwirkungen,
nachträgliche bauliche Veränderungen,
Arbeiten oder Eingriffe Dritter,
vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Veränderungen des Untergrundes,
normalen und nutzungsbedingten Verschleiß.
Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
11. Pflegeanleitung
Dem Auftraggeber wird mit der Rechnung eine Pflegeanleitung für den verlegten Bodenbelag zur Verfügung gestellt.
Die darin enthaltenen Pflege-, Reinigungs- und Nutzungshinweise sind zu beachten.
Schäden, die durch eine unsachgemäße Reinigung oder Pflege oder durch die Nichtbeachtung der Pflegeanleitung entstehen, stellen keinen vom Auftragnehmer zu vertretenden Mangel dar.
12. Vom Auftraggeber gestellte Materialien
Werden Bodenbeläge oder sonstige Materialien vom Auftraggeber selbst bereitgestellt, übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung für deren Qualität, Eignung, Maßhaltigkeit, Farbgleichheit oder ausreichende Menge, soweit der Auftragnehmer dies nicht zu vertreten hat.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf erkennbare Bedenken hinsichtlich der Eignung des bereitgestellten Materials hinzuweisen.
Zusätzlicher Aufwand aufgrund ungeeigneter, fehlerhafter oder fehlender Materialien wird nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.
13. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte und noch nicht dauerhaft mit dem Gebäude verbundene Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
14. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
15. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitsbereiche zum vereinbarten Ausführungstermin frei zugänglich und, soweit vereinbart, vollständig geräumt sind.
Strom, Wasser sowie eine für die Durchführung der Arbeiten erforderliche Beleuchtung sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
Kann die Arbeit aufgrund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers nicht oder nicht planmäßig ausgeführt werden, können daraus entstehende zusätzliche Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.
16. Verbraucher und Widerrufsrecht
Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Widerrufsrecht.
Besteht bei einem außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung und, soweit erforderlich, ein Muster-Widerrufsformular.
Soll auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits während einer bestehenden Widerrufsfrist mit der Ausführung der Arbeiten begonnen werden, erfolgt dies unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen.
17. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet, soweit dies insbesondere zur Durchführung des Vertrages, zur Rechnungsstellung, zur Kommunikation mit dem Auftraggeber oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
18. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für Verbraucher gelten hinsichtlich des Gerichtsstands die gesetzlichen Bestimmungen.
Stand: September 2026
